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änderungen

gemäß der neuen Coronaschutzverordnung sind alle Patienten/Patientinnen ab dem 01.10.2022 dazu verpflichtet, in der Praxis eine FFP2-Maske zu tragen. Eine OP-Maske ist nicht erlaubt.

Außerdem möchten wir darum bitten, zu jeder Behandlung ein Handtuch mitzubringen. Auch wir müssen energiesparend handeln und so können wir die anfallende Wäschemenge verringern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!